Donnerstag, 1. März 2018

Diese 5 Dinge ändern sich für Verbraucher im März 2018

Es ist mal wieder soweit. Für die Verbraucher ändern sich ab heute, dem 01. März 2018 einige Dinge. Das bedeutet, mehrere Gesetzesänderungen und Neuerungen treten in Kraft. Nachfolgend eine Übersicht, um welche 5 Dinge sich es zukünftig handeln wird:

Das Urheberrecht wird für Wissenschaft und Forschung geändert
Zum ersten März werden die Regeln zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Bildung und Forschung überarbeitet. Gemäß dem Bundesministerium soll so in Zeiten der Digitalisierung mehr Rechtssicherheit für die Unis und die Forscher geschafft werden. So soll es durch das neue Gesetz möglich sein, dass zum Beispiel Hochschullehrer zukünftig besser urheberrechtlich geschützte Werke in einem elektronischen Semesterapparat einstellen können. Auch können zukünftig größere Mengen an Texten mit entsprechender Software durch Wissenschaftler analysiert werden. Außerdem können dann noch Bibliotheken Kopien von wissenschaftlichen Artikeln auf Einzelbestellung digital versenden.

Das Streaming (gleichzeitige Übertragung und Wiedergabe von Video- und Audiodaten über ein Netzwerk) wird ab Ende März 2018 europaweit möglich

Menschen, die auch im Ausland gerne die kostenpflichtigen Streaming-Angebote nutzen möchten, können sich ab dem 20. März 2018 freuen. Denn dann ist die Ländersperre aufgehoben und man kann im EU-Ausland als Verbraucher die Streamingdienste wie zum Bespiele Spotify oder Netflix nutzen. Gut zu wissen ist auch, dass die Anbieter dafür keine zusätzlichen Gebühren erheben oder den Zugang verhindern dürfen. Bis jetzt war es so, dass es in einigen Fällen zu Ländersperren kam. Oft hieß es dann, "dieser Inhalt ist in ihrem Land nicht verfügbar". Hier ist es aber wichtig zu wissen, dass diese Änderung nur für eine begrenzte Zeit im Ausland gilt. Also zum Beispiel im Urlaub oder während einer Dienstreise. Diese Online-Abodienste beinhalten die Bereiche Sport, Musik, Film Videospiel sowie E-Books. Ausdrücklicht nicht gilt dies für alle anderen, im Netz umsonst verfügbaren Inhalte. Hier kann es sich beispielsweise um Sendungen in den Mediatheken von Öffentlich-Rechtlichen handeln.

Die Zigaretten werden wieder teurer

Es ist mal wieder so weit, viele Raucher werden ab März für ihre Zigaretten mehr bezahlen müssen. Schon im Januar hatte Philip Morris den Händlern gesagt, dass ab dem ersten März entweder die Preise erhöht oder die Packungen verkleinert werden. Dies bedeutet, dass dann in einer Packung Marlboro im Automatenverkauf anstelle von 23 Zigaretten nur noch 22 enthalten sind. Diese werden aber trotzdem weiterhin sieben Euro kosten. Das wird auch bei den Marken L&M und Chesterfield so sein. Entweder gibt es weniger Zigaretten in den Packungen oder die Packungen werden teurer.

Alle Neuwagen müssen mit einem Notrufsystem ausgestattet sein

Neuwagen müssen ab dem 31. März 2018 das Notrufsystem "eCall" besitzen. Wenn es zu einem Unfall kommt, setzt dieses System automatisch einen Notruf an den Telefonanschluss 112 ab. Übermittelt wird dabei der genaue Standort und auch noch andere wichtige Informationen. Dazu müssen die Autos mit einem GPS-Empfänger, einer Antenne, sogenannten Crash-Sensoren sowie einer Sprechanlage ausgerüstet werden.

Es muss nur noch eine Gebühr bei der Bestellung per Nachnahme bezahlt werden

Oft wird per Nachnahme bezahlt, wenn man im Internet bestellt und die Ware liefern lässt. Dafür wird der Warenwert bei dem Postboten beglichen. Hierbei fallen zwei Gebühren an. Es handelt sich dabei um das Nachnahmeentgelt und das Übermittlungsentgelt. Nur noch ein Entgelt müssen jetzt die Kunden ab dem ersten März 2018 bezahlen. Dies hat die Genehmigung der Bundesnetzagentur möglich gemacht.

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